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Hellenische Gemeinde

Erste Gottesdienste 1977-80 (Vater Emmanuel Simantirakis vom Ökumenischen Patriarchat)

Seelsorge für griechische  Gastarbeiter.

Gründung der Griechischen Gemeinde 16.01.1983 durch Vater Ignatios Papadellis  im Auftrag von  "Griechisch-Orthodoxe Kirche in der Ostschweiz und FL" (St.Gallen)

Slawische Gemeinde

Erste Gottesdienste um 1945 (Vater David Tschubow von der russischen Auslandskirche in Zürich) 

Selsorge für russische Flüchtlinge

Gründung der Serbischen Gemeinde:  20.04.1996  durch  Vater Ljubomir Kotarcic im Auftrag von  "Serbisch-Orthodoxe Kirchgemeinde in St Gallen" .

Orthodoxer Kirchenverband

Beide gottesdienstliche Gemeinden haben sich am 9.7.1996 zu einem Kirchenverband zusammengeschlossen, in dem auch die  Orthodoxen Christen aller anderen Nationalitäten ihr Zuhause haben.  In der Zukunft können sie nach Bedarf neue gottesdienstliche Gemeinden bilden. Eine Panorthodoxe Diözesenkonferenz wurde dafür am 16.02.2008 statutarisch eingerichtet. Der Kirchenverband ist als "Christlich-Orthodoxe Religionsgemeinschaft im Fürstentum Liechtenstein" amtlich eingetragen.

Übersetzungen:  Griechisch,  Serbisch, Russisch

 

Kirche und Staat in Liechtenstein

Die orthodoxen Christen konnten sich in Liechtenstein bestens integrieren, obgleich sie nur eine kleine Minderheit darstelten. Das ist zu verdanken, einerseits dem hohen Ansehen, welches die Orthodoxie  in der Öffentlichkeit geniesst, anderseits der guten gesellschaftlichen Vernetzung des orthodoxen Vorstands, und Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten.

Liechtenstein ist eine unabhängige Monarchie mit einer historischen römisch-katholischen Prägung. Die Beziehungen zwischen Kirche und Staat sind derzeit im Wandel,  aber das neue Religiongemeinschaftengesetz ist noch nicht  in Kraft. Diese  provisorische Situation die schon  Jahre andauert, hat  leider negative Konsequenzen insbesondere für die protestantischen und orthodoxen Minderheiten. Darum wollen wir hier die speziellen Beziehungen Kirche und Staat zusammenfassen.

Situation im 20. Jahrhundert

Am Anfang des  20. Jahrunderts bis in die achzigzer Jahre  galten alle liechtensteiner Familien als römisch-katholisch. Religiöse Vielfalt gab es nur unter Zugewanderten:   Reformierte (Schweizer), Lutheraner  (Deutsche), Orthodoxe (Hellenen und Slawen), Katholiken (Italiener und Spanier).  (Juden, Moslems, Budhisten,  Anglikaner  und Konfessionslose gab es nur einzelne).   Liechtenstein gehörte  zum Bistum Chur, aber die Katholische Kirche war de facto ein Organ des Staates. Auch heute noch gibt es weder Kirchensteuer, noch Austrittsmöglichkeiten und die Kirche hat kein eigenes Budget. Die Besitzverhältnisse der Kirchengebäude waren nicht immer klar geregelt, in einigen Orten wurden Mitglieder  des Kirchenrats politisch gewählt. Anderseits standen viele staatliche Bereiche in der Zuständigkeit der Pfarrer: Schule, Standesamt, Veranstaltungen, Friedhofwesen, Erwachsenenbildung, Jugenarbeit, Sozialarbeit, Familienberatung, Ausländerintegration, usw.  Ausländer hatten aber immer die Mögtlichkeit gehabt ihren Glauben frei auszuüben, was auch in der liechtensteinischen Verfassung seit 1929 verankert war.  Es sei zu bemerken, dass die orthodoxen Christen seitens der katholischen Geistlichen sehr wohlwollend behandelt wurden, und  ein grosszügiges Gastrecht in den Pfarrkirchen genossen. Auch der Staat hat ein Zeichen gesetzt mit eine Jahressubvention von 1000Fr im Jahr 2003, was zwar nur ein symbolischer Betrag war, aber den ersten Schritt zur staatlichen Anerkennung  darstellte.

Entflechtung

Am Ende des 20. Jahrunderts entstand in Liechtenstein das Bedürfnis zur Entflechtung von Kirche und Staat, was dem Wunsch des Fürsten enstsprach, der aktuellen  katholischen Lehre besser passte, und für den Staat eine neutrale und moderne Verwaltung erlaubte mit einer Menschenrechtkonformer religiösen Vielfalt. Auch immer mehr Protestanten und  Orthodoxe liessen sich einbürgern, ohne auf ihren Glauben zu verzichten. So dass das Christentum nicht mehr wie früher ein Monopol der Katholischen Kirche ist.  In diesem Zusammenhang hatte der damalige Dekan Pfr. Franz Näscher den Orthodoxen geraten, sich als Kirchenverband nach liechtensteinischem Recht zu organisieren, so wie es die Protestanten schon Jahre zuvor gemacht hatten. Das haben wir dann auch gemacht und im Jahre  1996 beim Öffentlichkeitsregister hinterlegt. Wir haben von Anfang an die Karte der Integration gespielt (Unterstützung der Interkulturellen Treffen der Regierung, Gründung des interkonfessionellen Arbeitskreises (ACK Liechtenstein 14. Juni 1997).

Katholische Krise

Zur Zeit als Msg. Wolfgang Haas Bischof von Chur war, gab es in Graubünden und Zürich bekanntlich Konflikte unter Katholiken und schweizerischen staatlichen Organen. Es sei zu bemerken, dass das kleine Liechtenstein in schweizerischen innenpolitischen Problemen nichts zu sagen hat.   Der Vatikan musste eingreifen um die schweizer Konflikte zu lösen. Leider kam es dabei für Liechtenstein zu einer völlig unerwarteten Nebenwirkung. 

Wie allgemein bekannt, wurde Dezember 1997 (ohne ernsthafter Absprache weder mit der Liechtensteinischen Regierung noch mit den Pfarreien, und sogar gegen die Meinung vom Fürst) das Erzbistum Vaduz errichtet. Das wurde  Dekanat abgeschafft. Die Krise dauerte über Jahrzehnte.  Durch diese Krisensituation wurde die ACK praktisch lahmgelegt. 

Entwurf zur  Anerkennung von Kirchen und Religionsgemeinschaften

Im Jahr 2008 ergriff endlich die Regierung die Initiative in Thema "Kirche und Staat" mit einem "Gesetzentwurf zur Anerkennung von Kirchen und Religionsgemeinschaften" und definierte die Kriterien.  Die Orthodoxen so wie die Protestanten meldete sich zur Anerkennung, was auch überall Zustimmung fand. Die Orthodoxen mussten sogar ihre Statuten anpassen um in den vorgeschriebenen Rahmen zu passen. Der Gesetzentwurf wurde zur Vernehmlassung ausgeschrieben. Die Orthodoxen beteiligten sich aktiv an dieser  Vernehmlassung. Eine Unterschriftensammlung zur Unterstützung der Orthodoxen erhielt fast 1000 Unterschriften, für das kleine Liechtenstein eine beachtliche Zahl. Aber dann kam wieder eine Verzögerung, denn das Gesetz konnte im Parlament keine Mehrheit finden.

Entstehung des Religionsgemeinschaftengesetzes

Die Liechtensteinische Regierung verabschiedete nun eine neue Vernehmlassung, an der sich alle Bevölkerungsschichten beteiligten. Die Orthodoxen führten sehr konstruktive Gespräche mit allen im Landtag vertretenen Parteien. Nach langen Debatten fand das Religiongemeinschaftengesetz eine deutliche Mehrheit im Parlament und wurde am 20. Dezember 2012 endgültig angenommen. Obgleich nicht alle Wünsche der Orthodoxen erfüllt wurden, besteht nun die Möglichkeit für jede Religionsgemeinschaft eine Anerkennung zu beantragen, wenn sie eine Reihe von Krieterien erfüllt. Eines der Kriterien ist eine nachweisbare 20-jährige Existenz, was für die Orthodoxen im Jahr 2015 eingetroffen ist, und in den  Statuten am 01.01.2016 festgehalten wurde. (Siehe Fussnote 1)

Neue unerwünschte Verzögerung

Die orthodoxe Kirche hat somit alle wesentlichen Schritte zur Anerkennung erfolgreich und im richtigen Moment erledigt, und dabei immer  das Wohlwollen des gesamten Liechtensteins eleben können. Einzig zu beklagen ist die Dauer. Es mag sogar ziemlich befremden, dass ein so unbestrittenes Verfahren sich über Jahrzehnte zieht, und noch nicht abgeschlossen werden konnte. Das Anerkennungsverfahren kann nämlich noch nicht eingeleitet werden, weil das am 20.12.2012 beschlossene Gesetz  die katholische Kirche auch betrifft,  und weiter offene Fragen geblieben sind (Verfassungsanpassung und Regelung des Grundbesitzes in zwei Gemeinden). Diese Umstände verhindern, dass  das beschlossene Gesetz in Kraft tritt.  Nicht nur die Orthodoxen, auch die Protestanten stehen nun immer auf der Warteliste, um eine menschenrechtskonforme Gleichberechtigung zu erhalten. (Auch Juden, Moslems und Budhisten hätten natürlich auch Recht auf  eine Gleichbehandlung mit den gleichen Anerkennungskriterien. Diese sind von ihnen derzeit noch nicht  erfüllt .)

Situation im 21. Jahrhundert

Im März 2016 wurden von uns Gesuche an die Regierung eingereicht und mit Botschafter Prinz Nikolaus, sowie Regierungschef Adrian Hasler Gespräche geführt. Im Februar 2017 anlässlich der Landtagswahlen haben wir alle Kandidaten zur Stellungnahme gegenüber der Anerkennung der Orthodoxie befragt, die Rückmeldungen waren erfreulicherweise ganz und gar positiv. Im September 2017 wurde zusammen mit den Protestanten ein Situationsbericht dem Menschenrechtsbeauftragten der ECRI ausgehändigt. Weitere Gespräche sind im Gange: Am 8. Dezember 2017,  wurde  die Öffentlichkeit  in die Johanneskirche eingeladen zu einem feierlichen orthodoxen Gedenkgottesdienst für alle Verstorbenen die im "Schutze der liechtensteiner Friedhöfe ruhen".

Der Verein für Menschenrechte stellte in seinem Berricht für 2019 mit Bedauern fest,  "seit mehreren Jahren sind keine weiteren Fortschritte bei der Trennung von Kirche und Staat  erzielt worden". In den Rechenschaftsberichten der Regierung steht dennoch, dass "alternative Lösungen" (insbesondere betreffend der katholischen Kirche) evaluiert werden. Im Jahr  2019 wurden leider keine weiteren Schritte unternommen, und die Corona-Pandemie 2020 verursacht eine weitere Verzögerungen von 1 bis 2 Jahren. In der Zwischenzeit arrangieren wir uns, wie alle anderen Liechtensteiner auch, mit in einem provisorischen juristischen Gesetzvakuum.

Da Liechtenstein immer mehr auf internationale Anerkennung angewiesen ist, kann man mit Sicherheit davon ausgehen, dass der Punkt  "Menschenrechte" in der Agenda immer bleiben wird. 

Die Orthodoxen müssen nun weiter Einheit und  Präsenz zeigen und ihre eigene Organisation immer so gestalten, dass im entscheidenden Moment die vorteilhafte Ausgangslage nicht verloren geht.

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Fussnote  1 :  Zitat aus dem Parlamentsbeschluss vom 20.12.2012: 
"Religionsgemeinschaften werden staatlich anerkannt, wenn sie:   a) seit mehr als 20 Jahren im Land gewirkt haben; b) mindestens 200 Mitglieder zählen, die ihren Wohnsitz im Inland haben; c) über eine stabile Organisationsstruktur mit vertretungsberechtigten Organen und schriftlichen Statuten nach Abs. 2 verfügen;  und  d) die staatliche Rechtsordnung respektieren "